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   VG Weimar, 29.01.1998 - 3 E 2084/97.We   

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https://dejure.org/1998,11453
VG Weimar, 29.01.1998 - 3 E 2084/97.We (https://dejure.org/1998,11453)
VG Weimar, Entscheidung vom 29.01.1998 - 3 E 2084/97.We (https://dejure.org/1998,11453)
VG Weimar, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - 3 E 2084/97.We (https://dejure.org/1998,11453)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 3 Abs 1; ThürKAG § 2 Abs 2; ThürKAG § 12 Abs 4; ThürGKG § 22 Abs 1
    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebühr; Frischwassermaßstab; Bagatellgrenze; Grenzwert; Gleichheitssatz; Ungleichbehandlung; Grundsatz der Typengerechtigkeit; Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität; Wahrscheinlichkeitsmaßstab; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benutzungsgebühr; Frischwassermaßstab; Bagatellgrenze; Grenzwert; Gleichheitssatz; Ungleichbehandlung; Grundsatz der Typengerechtigkeit; Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität; Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Pauschalierender Bestandteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus VG Weimar, 29.01.1998 - 3 E 2084/97
    Im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG darf jedoch die Anzahl der vom Regeltyp abweichenden Ausnahmefälle nicht mehr als etwa 10 % betragen (BVerwG, Beschluß vom 28. März 1995, NVwz-RR 1995, 594, 595; Urteil vom 01. August 1986, NVwZ 1987, 231, 232).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1989 - 16 B 3000/88
    Auszug aus VG Weimar, 29.01.1998 - 3 E 2084/97
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes sind dann anzunehmen, wenn die im Aussetzungsverfahren allein mögliche summarische Prüfung ergibt, daß ein Obsiegen des Antragstellers in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (OVG Münster, Beschluß vom 22. Februar 1989, NVwZ 1989, 588).
  • VG Meiningen, 04.10.1999 - 8 E 499/99

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgungsgebühren;

    Die Rechtswidrigkeit der angegriffenen Bescheide ergebe sich auch aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 29.01.1998 - 3 E 2084/97.We -.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 29.01.1998 - 3 E 2084/97.We. Denn diesem Beschluss lag ein anderer Sachverhalt als der des vorliegenden Verfahrens zu Grunde.

  • VG Weimar, 19.09.2002 - 3 K 4276/99

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeitrag

    An der bisherigen Rechtsprechung der Kammer zum Wiederaufleben wird nicht festgehalten (z.B. VG Weimar, Beschluss vom 29. Januar 1998, - 3 E 2084/97.We -, S. 11 d. Umdrucks; Beschluss vom 29. Januar 1999, - 3 E 1812/98.We -, S. 9 d. Umdrucks unter Hinweis auf OVG Münster, Urteil vom 20. November 1972, OVGE 28, 137, 141, das aber formelle Mängel betraf, dazu im Einzelnen unten).
  • VG Weimar, 07.09.1998 - 6 E 257/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht;

    Dies gilt ebenfalls für die Frage der Wirksamkeit der EWS, die wohl nichtig ist (vgl. Beschluß des VG Weimar vom 29.1.1998, - 3 E 2084/97.We -).
  • VG Weimar, 14.11.2001 - 3 E 343/01
    Ob eine Nichtigkeit der EWS auf die BGS-EWS des Antragsgegners "durchschlagen" würde, ist zweifelhaft und daher im vorliegenden Eilverfahren nicht abschließend zu klären (offen gelassen auch: VG Weimar, Beschl.v. 28. Januar 1998 - 3 E 2084/97.We - m.w.N.).
  • VG Weimar, 01.10.2001 - 3 E 302/01
    Ob eine Nichtigkeit der EWS auf die BGS-EWS des Antragsgegners "durchschlagen" würde, ist zweifelhaft und daher im vorliegenden Eilverfahren nicht abschließend zu klären (offen gelassen auch: VG Weimar, Beschl.v. 28. Januar 1998 - 3 E 2084/97.We - m.w.N.).
  • VG Weimar, 22.10.1998 - 3 K 1708/96

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebühr; Wasser- und

    Da bereits die Satzung zur Gründung des Antragsgegners nicht in Kraft getreten ist und dieser somit keine wirksamen Gebührenbescheide erlassen konnte, bedarf es keiner Erörterung der Frage, ob die dem Gebührenbescheid zugrunde liegende Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 1. Januar 1993 in § 10 Abs. 3 BGS-EWS einen unzulässigen Gebührenmaßstab enthält, der den gebührenrechtlichen Teil der Satzung nichtig macht (vgl. dazu BVerwG, Beschl. V. 28. März 1995 - 8 N 3/93 - NVwZ-RR 1995, 594 ff, VG Weimar, Beschl. v. 29. Januar 1998 - 3 E 2084/97.WE- nicht rechtskräftig).
  • VG Weimar, 29.10.1998 - 3 E 1880/98

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebühr;

    Abgesehen davon, daß die Buchstaben b - d des § 14 Abs. 3 BGS-EWS unverändert geblieben sind und auch gegen die nunmehr geltende Bagatellgrenze von 36 cbm (= 3 cbm monatlich) durchgreifende rechtliche Bedenken bestehen (vgl. i.e. VG Weimar, Beschluß vom 29.01.1998 - 3 E 2084/97.We -, ThürVBl. 1998, 140 ff. m.w.Nachw.), gilt die Änderung nach Art. 2 der Satzung erst am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung, die erst am 30.12.1997 erfolgte, und wirkt damit gerade nicht auf den vorliegend relevanten Veranlagungszeitraum zurück.
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